Kfz-Lenker:innen müssen beim Überholen vonRadfahrenden einen gesetzlichen Mindestabstand von 1,5m innerorts und 2m außerorts einhalten.
Mit der Verkehrssicherheitsaktion „Rücksicht durch Abstand“ wollen die Gemeinden Schörfling und Seewalchen am Attersee gemeinsam mit der FahrRad Beratung OÖ zu einem sicheren und respektvollen Überholabstand informieren und sensibilisieren.
So überholen Sie rücksichtsvoll, sicher und gesetzeskonform:
- 1,5 m Abstand im Ortsgebiet– ca. die Hälfte des Autos befindet sich auf der Gegenfahrbahn
- 2 m Abstand außerorts – dafür ganz auf die Gegenfahrbahn wechseln
- Gegenverkehr abwarten, erst dann überholen
- Bei Geschwindigkeiten unter 30 km/h darf der Abstand unterschritten werden – aber nur mit besonderer Vorsicht
Am 12. September 2025 werden in Schörfling und Seewalchen an ausgewählten Straßen gemeinsam mit der FahrRad Beratung OÖ die Seitenabstände beim Überholen von Radfahrer:innen gemessen. Ziel der Aktion ist mehr Bewusstsein und Rücksicht für dieses wichtige Thema bei allen Verkehrsteilnehmer:innen zu schaffen und dieses Thema zur Diskussion zu stellen.
Danke fürs rücksichtsvolle und sichere Überholen!