Hundeabgaben und Hundemarke

Lt. Hundehaltegesetz 2002, i.d.g.F., hat eine Person, die einen über 12 Wochen alten Hund hält, diesen binnen 3 Tagen beim Marktgemeindeamt anzumelden.


Bei Anmeldung ist vorzulegen: 

- Sachkundenachweis

- Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 besteht

- Chip-Nummer


Hundeabgabe pro Hund -> € 60,00

Hundeabgabe pro Wachhund -> € 20,00

Zuständig