Lt. Hundehaltegesetz 2002, i.d.g.F., hat eine Person, die einen über 12 Wochen alten Hund hält, diesen binnen 3 Tagen beim Marktgemeindeamt anzumelden.
Bei Anmeldung ist vorzulegen:
- Sachkundenachweis
- Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 besteht
- Chip-Nummer
Hundeabgabe pro Hund -> € 60,00
Hundeabgabe pro Wachhund -> € 20,00