ANKERFREIE ZONEN AM ATTERSEE

ANKERFREIE ZONEN AM ATTERSEE

Für den Attersee wurde bereits 2016 von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine „Verordnung hinsichtlich der Abwendung von Gefahren für die Pfahlbaustationen im Attersee – Ankerverbot“ für die sensiblen Bereiche um die Pfahlbaufundstellen zwischen Seewalchen und Kammer, jene in der Bucht von Litzlberg, bei der sogenannten Teufelsbrücke unterhalb von Altenberg und vor Nußdorf erlassen. An den UNESCO-Welterbestätten vor Abtsdorf und Litzlberg sind die ankerfreien Zonen durch eine Beschilderung markiert. 


FACTS:

An den Ufern der österreichischen Seen liegen, verborgen im Seegrund, urgeschichtliche Siedlungsreste, die unter Denkmalschutz stehen und teilweise sogar zum UNESCO-Welterbe „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“ gehören. Die urgeschichtlichen Dorfruinen der Pfahlbauten am Attersee und Mondsee, die zum UNESCO Welterbe gehören, haben sich im Seeboden über fast 6000 Jahre außergewöhnlich gut erhalten.

Das Ankern in diesen Bereichen beschädigt jedoch die empfindlichen Strukturen am Seeboden. Ein Anker jeder Größe gräbt sich in den Boden und die Ankerkette schleift die Oberfläche des Seegrunds ab. Auch werden die Seeböden mit ihrem empfindlichen Bewuchs gestört. Um dies zukünftig zu vermeiden, wurden gewisse Bereiche des Mondsees und Attersees zu ankerfreien Zonen erklärt.

Landkarte

Landkarte


Einen Infofolder und Kartenmaterial finden Sie unter:

www.pfahlbauten.at/ankern

11.04.2024