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Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift nicht älter als 6 Monate,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Heiratsurkunden von Vorehen,
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
HELP.GV.AT - Information
Zuständig
Millinger Katharina
(Bürgerservice/Meldeamt)
Scherndl Eva
(Bürgerservice/Standesamt)
Hubinger Renate
(Bau- und Umweltabteilung)