Aufgrund des Krieges in der Ukraine machen sich immer mehr Menschen, vor allem Frauen und Kinder, auf den Weg und verlassen ihre Heimat, um Schutz in anderen europäischen Ländern zu suchen!
Anbei finden Sie wichtige Informationen hinsichtlich Unterkünfte, Sachspenden und Aufenthalt:
Kontakte:
Informationen für Flüchtlinge in deren Muttersprache bietet die Homepage der BBU – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen www.bbu.gv.at/ukraine.
Es findet sich dort ein Infoblatt in der Muttersprache, welches auch die Telefonnummer der Hotline des Bundes enthält. Die Nummer lautet: 0043-1-2676 870 9460.
Beim Amt der Oö. Landesregierung wurde ein Postfach eingerichtet, an welches Anfragen sowie konkrete Quartierangebote gerichtet werden können.
Die Adresse lautet: nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at
Ebenso wurde beim Amt der Oö. Landesregierung eine „Hotline Nachbarschaftshilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine“ installiert. Die Nummer lautet: 0732-7720-16200.
An diese Hotline können sich hilfesuchende ukrainische Flüchtlinge, deren Angehörige, Bürger*innen, Bürgermeister*innen, als auch Personen die eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchten, wenden.
Auf der Homepage des BM.I finden Sie Informationen zu FAQs zu Visa und Einreise im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine:
www.bmi.gv.at/news.aspx?id=50774276635676692F5A513D&fbclid=IwAR3-i4OejpSJ04IEVbWPCoApOdvwT2RZ3ozA-IHfyFWvxx-MKG4ES6Ihppk
Sachspenden können in den 22 Shops der Volkshilfe in Oberösterreich abgegeben werden www.volkshilfe-ooe.at/hilfe-ukraine. Primärer Bedarf sind Hygieneartikel und Verbandsmaterialien.
Aufenthalt:
Flüchtlinge können einen Asylantrag stellen und das Asylverfahren durchlaufen. Dadurch erhalten sie Anspruch auf Leistungen der Grundversorgung.
Wenn sie keinen Asylantrag stellen möchten, dürfen sie sich bis zu 90 Tage visumfrei in Österreich aufhalten. Nach Ablauf dieser 90 Tage benötigen sie für einen Weiterverbleib ein (Aufenthalts)Visum. Derzeit wird von Seiten des Bundes noch geklärt, welche Leistungen in welcher Höhe diesen Personen gewährt werden kann.
Überdies hat die Europäische Union die Möglichkeit die „Massenzustrom-Richtlinie“ (2001/55/EG) auf europäischer Ebene zu aktivieren, wenn es zu großen Flüchtlingsströmen infolge eines Kriegsausbruchs kommt. Diese enthält Mindestnormen für die Gewährung eines vorläufigen Schutzes von bis zu 3 Jahren bzw. regelt die Verteilung der Flüchtlinge auf die EU-Länder und klärt die rechtliche Stellung der Geflüchteten. Aus Medienberichten wissen wir, dass die Europäische Union dahingehend Überlegungen tätigt, konkrete Informationen liegen dem Land Oberösterreich derzeit noch nicht vor.