Kanalgebühren

Die Kanalbenützungsgebühr (Grundgebühr und Benützungsgebühr) ist vierteljährlich, und zwar in drei Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai und 15. August und einer Endabrechnung am 15. November eines jeden Jahres, zu entrichten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Föls (Tel. 07662 32 55-34).

Zuständig